
Der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein
In diesem Artikel möchten wir die Rahmenbedingungen des Erste Hilfe Kurses für den Führerschein beleuchten und die Reform des Erste Hilfe Kurses erklären.
Allgemeines über den Erste Hilfe Kurs
Jeder Anwärter auf den Führerschein ist verpflichtet an einer Schulung in Erster Hilfe teilzunehmen. Solch eine Schulung kann formal als didaktischer Kurs durchgeführt werden und muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfassen. Dabei wird theoretischer Unterricht und praktische Übungen so miteinander verknüpft, dass dem Antragsteller gründliches Wissen vermittelt wird. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Revision der Regelung über die Teilnahme am Erste Hilfe Kurs
Bis zum Jahr 2016 wurde in der Ersten Hilfe Ausbildung zwischen zwei Modulen unterschieden - der kleine und der große Erste Hilfe Kurs.
Der kleine Kurs bzw. Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen musste jeder durchführen der einen Schein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollte.
Am großen Kurs mussten alle Bewerber für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E teilnehmen. Dieser dauerte 16 Unterrichtseinheiten und wurde in der Regel auf zwei Tage gesplittet.
Seit Anfang 2016 wurden diese Unterschiede beseitigt und sämtliche Erste Hilfe Grundkurse inhaltlich angeglichen. Jetzt ist der neun stündige Erste Hilfe Kurs für alle Führerscheinbewerber verpflichtend.
Die wichtigsten Inhalte des Erste Hilfe Kurses
Ganz besonders wichtig für die Erste Hilfe Fahrschülerausbildung sind folgende Themen:
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Absicherung der Unfallstelle
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Absetzen des Notrufs
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Rettung aus dem Gefahrenbereich
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Störung von Atmung, Kreislauf und Bewusstsein
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Behandlung von starken Blutungen
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Der richtige Umgang mit verletzten Motorradfahrern
Die erfolgreiche Teilnahme
Viele Teilnehmer die einen Ersthelferkurs besuchen gehen davon aus das die alleinige Präsenz im Unterricht ausreicht um eine Bescheinigung zu erhalten, ganz gleich ob der behandelte Stoff verstanden wurde und angewandt werden kann oder nicht. Das ist so nicht ganz richtig.
Denn es liegt im Ermessen des Kursleiters zu entscheiden ob er den oder die Schüler(in) dazu in der Lage sieht, die entscheidenden Kursinhalte im Notfall umsetzen zu können. Erst wenn dies der Fall ist, stellt der Dozent eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Teilnehmer den Kurs wiederholen.
Verfasser: Shervin Morawej